Fehlwürfe/ richtiges Beladen
Damit es zu keinen Fehlwürfen kommt, haben wir Ihnen hier aufgeführt, was in die einzelnen Container keinesfalls rein darf:
gem. Materialien- Container:
kein/e: Asbest, Mineralwolle, Farben, Batterien, Leuchtstoffröhren, Sondermüll
Holzcontainer (A I-III):
kein/e: Bahnschwellen, Brandholz, Fenster/Türen mit Glas, Holz mit Anhaftungen (Kunststoff, Teer)
Papiercontainer:
kein/e: Tapeten, Holz, Aktenordner mit Klammern, extrem verunreinigte Kartonagen
Bauschuttcontainer:
kein/e: Rigips, Holz, Asphalt, Estrich mit Teeranhaftung, Asbest, Glas, Isolier- und Dämmstoffe
Achten Sie darauf, dass nur mineralische Bestandteile im Bauschutt sind, da der Bauschutt sonst als Baustellenmischabfall wesentlich teurer entsorgt werden muss.
Gartenabfälle:
kein/e: Speisereste, Bioabfälle, Humus, Aushub, Rigips, Bauschutt
Aushubcontainer:
kein/e: Asphalt, Ziegelsteine, Betonabbruch, verunreinigter Boden, Mörtel
Schrottcontainer:
kein/e: Öltanks mit Anhaftung, Ölfässer mit Anhaftung, nicht metallische Abfälle
TIPP:
Falls der Behälter auf öffentlichem Grund bzw. öffentlicher Strasse aufgestellt werden soll, müssen Sie in der Regel eine gesonderte Stellgenehmigung einholen. Diese ist bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung erhältlich. Sie müssen diese selbständig erwerben und tragen die anfallenden Gebühren hierzu. Die Aufstellung muss an einem sicheren Ort geschehen, die Verkehrsvorschriften (Absperrung, Beleuchtung) sind einzuhalten.